Rechnungslegung im Mittelstand
ebook ∣ Eignung der nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der Veränderungen durch den IFRS for Private Entities und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
By Jan Janssen
Sign up to save your library
With an OverDrive account, you can save your favorite libraries for at-a-glance information about availability. Find out more about OverDrive accounts.
Find this title in Libby, the library reading app by OverDrive.

Search for a digital library with this title
Title found at these libraries:
Library Name | Distance |
---|---|
Loading... |
Die Diskussion um die Eignung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen gewinnt durch das Vorhaben des IASB, mit dem IFRS for Private Entities einen eigenen Rechnungslegungsstandard für mittelständische Unternehmen zu veröffentlichen, an Brisanz. Der deutsche Gesetzgeber antwortet auf diese Internationalisierungstendenzen mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, welches die Stellung des deutschen Bilanzrechts als dauerhafte Alternative zu den Rechnungslegungsnormen des IASB festigen soll.
Jan Janssen untersucht, welches Rechungslegungssystem sich unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen mittelständischer Unternehmen als überlegen erweist, in dem er die Eignung der Regelwerke für die mittelständische Rechnungslegung mit Hilfe eines Systems von Beurteilungskriterien würdigt. Dabei finden sowohl der vom IASB als Entwurf publizierte IFRS for Private Entities als auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Beachtung.
Jan Janssen untersucht, welches Rechungslegungssystem sich unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen mittelständischer Unternehmen als überlegen erweist, in dem er die Eignung der Regelwerke für die mittelständische Rechnungslegung mit Hilfe eines Systems von Beurteilungskriterien würdigt. Dabei finden sowohl der vom IASB als Entwurf publizierte IFRS for Private Entities als auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Beachtung.