Die Europäisierung des Tatbestandes der Marktmanipulation
ebook ∣ Analyse und Kritik der Parallelität von Voll- und Mindestharmonisierung im europäischen Marktmissbrauchsrecht und die Auswirkungen auf das nationale Strafrecht · Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht
By Magdalena Vogt
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Die EU hat 2014 mit der Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD) erstmalig von der Annexkompetenz des Art. 83 Abs. 2 AEUV Gebrauch gemacht und strafrechtliche Mindestvorgaben zur Marktmanipulation geschaffen. Zeitgleich wurde mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ein vollharmonisierender Verbotstatbestand normiert. Diese Regelungsweise hat Divergenzen hervorgerufen, welche die Vereinbarkeit der Schaffung zweier parallel geregelter Tatbestände mit den Grundsätzen der strafrechtlichen Mindestharmonisierung betreffen. Zudem führt das Zusammenspiel der voneinander abweichenden Tatbestände zu Problemen bei der richtlinienkonformen Umsetzung, insbesondere durch die Einführung unionsrechtsakzessorischer Straftatbestände mit Verweisen auf die MAR.