Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache

ebook Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des § 69 StPO unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabemöglichkeiten der Verteidigung zugleich eine Gegenüberstellung mit aussagepsychologischen Grundsätzen · Deutsches, Europäisches Und Internationales Strafrecht Und Strafprozessrecht

By Martin Waßmer

cover image of Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache

Sign up to save your library

With an OverDrive account, you can save your favorite libraries for at-a-glance information about availability. Find out more about OverDrive accounts.

   Not today

Find this title in Libby, the library reading app by OverDrive.

Download Libby on the App Store Download Libby on Google Play

Search for a digital library with this title

Title found at these libraries:

Library Name Distance
Loading...

Die zentrale Bedeutung des Zeugenbeweises steht in beachtenswertem Gegensatz zu den kargen gesetzlichen Regelungen zur Vernehmung. Nach § 69 StPO folgt auf einen anfänglichen Bericht nötigenfalls das Verhör. Zwar ist dem Verteidiger hierbei nach § 240 Abs. 2 StPO auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Zeugen zu richten. Nach herrschender Meinung soll er aber nur genau umrissene und inhaltlich beschränkte Fragen stellen dürfen. Zusammenhängende Erklärungen dürfe nur der Vorsitzende einfordern. Martin Wilke widmet sich der Frage, ob das Fragerecht des Verteidigers in der Hauptverhandlung in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden muss. Er weist nach, dass das Fragerecht als umfassendes Recht zu verstehen ist, eine an aussagepsychologischen Erkenntnissen ausgerichtete, lenkende Gesprächsdynamik entwickeln und zusammenhängende Zeugenerklärungen einfordern zu dürfen.

Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache