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Die Anzeige einer Festschrift mit 33 Beiträgen von unterschiedlichster Thematik macht nicht geringe Schwierigkeiten und führt zwangsläufig zu der Frage: cui bono? Die Antwort hat in der Festschrift Gronemeyer H. Flitner unter dem Titel ,Lob der Festschrift' gegeben. Eine ,Festschrift ehrt, sie mehrt, sie nährt'. Beschränkt man sich auf die Ehre, dann ist es nicht nur derjenige, dem die Festschrift gilt, sondern es sind auch die Beiträger, die sich durch ihre Mitwirkung geehrt fühlen. Dessen ungeachtet hat der Rezensent den sicheren Eindruck, daß sich in dieser Festschrift ein wirklicher Freundeskreis aus Universität, Bibliothek, Fachhochschule und anderen, vornehmlich Hamburger Institutionen zusammengefunden hat, dem die Freundschaftsbekundung für H. Gronemeyer ein echtes Anliegen ist. Von daher hat diese Festschrift ein sehr persönliches Gesicht. Sie erweist sich zugleich als eine Eloge auf Hamburg und auf die kulturelle Szene dieser bedeutenden Stadt. Thematisch sind folgende Komplexe zu unterscheiden: Buch- und Bibliothekswesen (Geschichte und Aktuelles), Literaturgeschichte (insbesondere Klopstock) und Verschiedenes. Zum Buchwesen finden sich Aufsätze über den Büchernarren (Reinhold Busch), über Buchdrucker mit dem Schwerpunkt Gutenberg (G. Ruppelt), über die Hamburgische Druck- und Verlagsgeschichte des 19. Jh. (H. v. Schade), über die Bindung von Verlagen an Subskriptionspreise (J. Chr. Göden) und über die Zukunft des Buches im Medienzeitalter (K. P. Deneker). Die Bibliotheksgeschichte wird vertreten durch Beiträge zur antiken Textüberlieferung (K. Alpers), zu einer als Kriegsbeute nach Rußland verbrachten hamburgischen Handschrift des 16. Jh. (N. Krüger), zur Frühzeit der Bibliothek des Herzogs Otto I. von Braunschweig-Lüneburg in Harburg (Ralf Busch) und über die Bibliotheksreise eines jungen Altonaers nach Italien 1780-1782 (F. Andrae). Sehr lesenswert sind die Aufsätze, die sich mit der Hamburger Stadtbibliothek im 19. Jh. beschäftigen: mit dem Jahresbericht 1849 (D. Roth), über die vergeblichen Versuche, der Bibliothek das Pflichtexemplarrecht zukommen zu lassen (O.-E. Krawehl) und über die umstrittene Öffentlichkeitsarbeit anläßlich eines in Hamburg veranstalteten Journalistentags 1894 (H.-D. Loose). In diesen Kontext gehört auch der Beitrag von K. Garber mit dem inhaltsschweren Titel ,Der Untergang der alten Hamburger Stadtbibliothek im Zweiten Weltkrieg'. Es handelt sich darum, den früheren Besitz aus dem Bereich der Barockliteratur und an Hamburgensien zu beschreiben und damit die einstige Bedeutung der Bibliothek herauszustellen. Für die Zeit des 18. Jh. sei die deutsche Literatur in ihr in ,einer Geschlossenheit versammelt' gewesen wie sonst nur in Berlin und Göttingen. Zur Bibliotheksgeschichte zählt auch die Studie von H. Voigt, die sich mit dem Rücktritt von Gustav Wahl von der Leitung der Deutschen Bücherei in Leipzig (1916) und seiner späteren Berufung nach Hamburg (1918) beschäftigt, auch mit den vergeblichen Bemühungen, O. Wahl 1920 noch einmal nach Sachsen an die Spitze der Dresdner Landesbibliothek zurückzuholen. Zum aktuellen Bibliothekswesen gehören die auf die SuUB Hamburg bezogenen Beiträge von Helmut Braun, dem Amtsvorgänger von H. Gronemeyer, über die alphabetischen Kataloge des Hauses und von H.-J. Steltzer über die Baugeschichte von 1946 bis 1989. Auch folgende Aufsätze beziehen sich auf Hamburg: ,Bibliothek und Bibliothekare des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht' (R. Lansky) und ,Hamburgs Bücherhallen auf dem Weg zur Informationsbibliothek' (H. Jochimsen). Für das Bibliothekswesen in Nordrhein-Westfalen von erheblichem Interesse sind die Ausführungen von U. Pflugk (Duisburg): ,Zum Auswahlverfahren für die...