Das Verbot der politischen Betätigung für Geistliche nach katholischem und evangelischem Kirchenrecht sowie im geltenden Staatskirchenrecht

ebook Unter Berücksichtigung der Staaten- und Verfassungsgeschichte Deutschlands und Österreichs · Schriften Zum Staatskirchenrecht

By Axel Frhr.von Campenhausen

cover image of Das Verbot der politischen Betätigung für Geistliche nach katholischem und evangelischem Kirchenrecht sowie im geltenden Staatskirchenrecht

Sign up to save your library

With an OverDrive account, you can save your favorite libraries for at-a-glance information about availability. Find out more about OverDrive accounts.

   Not today

Find this title in Libby, the library reading app by OverDrive.

Download Libby on the App Store Download Libby on Google Play

Search for a digital library with this title

Title found at these libraries:

Library Name Distance
Loading...
Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden wir in Deutschland und Österreich zahlreiche katholische Priester als aktive Parlamentarier in Parteien und Parlamenten. Nicht nur in der Zeit des Kulturkampfes sind sie dort für die christlichen Werte ebenso mit Nachdruck eingetreten, wie ihre evangelischen Amtsbrüder, die sich bis heute eine Teilhabe am politischen Diskurs als Parlamentarier bewahrt haben. Katholische Priester fehlen indes in den Bundes- und Länderparlamenten – mit einer Ausnahme im Hessischen Landtag – in Deutschland und Österreich heute vollständig. Worin liegt diese katholische Abstinenz begründet? Der Autor geht dieser Frage nach und untersucht einschlägige Regelungen des Staatskirchenrechts – mit der Zentralnorm des Art. 32 Reichskonkordat – und des katholischen und evangelischen Kirchenrechtes und stellt die Normen in den jeweiligen Staaten- und verfassungsgeschichtlichen Kontext. Interessant ist dabei die unterschiedliche Art der Regelung der Thematik in den beiden großen christlichen Kirchen, die von Beurlaubung des Pfarrers als Mandatsträger bis hin zum ausdrücklichen Verbot der Übernahme eines öffentlichen Amtes und Mandates reicht.
Das Verbot der politischen Betätigung für Geistliche nach katholischem und evangelischem Kirchenrecht sowie im geltenden Staatskirchenrecht