Außenstände effektiv beseitigen
ebook ∣ Teil 3--Der Schuldner ist "unbekannt verzogen"
By Ellen Ulbricht

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Der Kunde ist „unbekannt verzogen" Der Albtraum eines (Online-)Händlers oder Dienstleisters: Sie haben vertragsgemäß die bestellte Ware versandt/die Dienstleistung erbracht, die Rechnung geschrieben, eine Mahnung geschickt, Ihr Kunde reagiert nicht. Der letzte Brief kam mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" zurück. „Die Guten beliefern, die Schlechten aussortieren"
Noch viel schlimmer ist es, wenn Sie nach einem langen Rechtsstreit endlich ein vollstreckbares Urteil in der Hand halten und Ihnen der Gerichtsvollzieher nach dem ersten Vollstreckungsversuch feststellen müssen, dass der Schuldner unter der Lieferadresse nicht mehr wohnt. Das beste Mahnwesen versagt, wenn der Schuldner nicht mehr auffindbar ist. Der Einsatz welcher Methoden zur Suche eines Schuldners sind an dieser Stelle sinnvoll? Welche Aussichten haben Anfragen beim Einwohnermeldeamt? Was kosten sie? Sind unkonventionelle Methoden erfolgreicher, um eine neue Anschrift des Kunden in Erfahrung zu bringen? Machen es Internet und Social Media einfacher, dem Schuldner auf die Spur zu kommen?
Was ist von der neuen Wohnbescheinigung zu erwarten, die der Vermieter dem Mieter seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 erteilen muss. Werden Schuldner künftig nicht mehr "unbekannt verzogen" sein?