Praxishandbuch Netzplanung und Netzausbau
ebook ∣ Die Infrastrukturplanung der Energiewende in Recht und Praxis · De Gruyter Praxishandbuch
By Herbert Posser
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Die Errichtung leistungsfähiger Infrastruktur erfordert sorgfältige und nachhaltige Planung, sowohl in wirtschaftlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Nicht zuletzt durch die jüngsten politischen Weichenstellungen im Zuge der Energiewende ist diesen Aspekten große Aufmerksamkeit gewidmet worden. Diese aktuellen Entwicklungen nimmt das Werk zum Anlass, einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen Anforderungen der Netzplanung und des Netzausbaus zu bieten. Dabei stehen die jüngsten legislativen Initiativen im Energiesektor (EnWG, NABEG, EnLAG) im Vordergrund.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt daher auf den „neuen" Instrumenten der energiewirtschaftsrechtlichen Bundesbedarfsplanung und der sich daran anschließenden Bundesfachplanung. Eingehend behandelt werden aber auch die allgemeinen fachplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planfeststellung konkreter Leitungsvorhaben, die besonderen umweltrechtlichen Anforderungen, die raumordnungsrechtlichen Zusammenhänge sowie die jeweiligen unionsrechtlichen Hintergründe. Damit bietet das Werk für den Rechtsanwender einen vollständigen Überblick über die relevanten Rechtsfragen der Netzplanung und des Netzausbaus, beginnend mit der Bundesbedarfsplanung und endend mit den Fragen der Planumsetzung. Ein umfangreicher Rechtsschutzteil, der die vielschichtigen Konstellationen der einzelnen Planungsstufen vertiefend analysiert und die sich dabei stellenden Fragen praxisgerecht aufarbeitet, rundet das Werk ab.
Die Beteiligung von Wissenschaft und Praxis (Professoren, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter und Mitarbeiter von Behörden) unter den Herausgebern und Autoren gewährleistet die fundierte juristische Erfassung sowie eine anwendungsorientierte Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge mit einem besonderen Schwerpunkt auf den sich in der Rechtspraxis stellenden Herausforderungen. Hiervon profitiert der Rechtsanwender in besonderem Maße.