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Die Einfügung des Beamtenapparats der Republik in das neue politische System trug viel dazu bei, dass es Hitler gelang, sich an der Macht zu halten und seine Herrschaft zu stabilisieren. Hans Mommsen zeigt anhand ausgewählter Quellen, wie Hitler, gestützt auf die formale Legalität seiner Machtübernahme, sich unter der Parole "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" Loyalität der weithin staatsgläubigen Beamtenschaft bediente, die zunächst gegen die Eingriffe der Parteidienststellen grundsätzlich die Monopolstellung des Berufsbeamtentums im Bereich der inneren Verwaltung behaupten konnte. Die Beamtenschaft widersetzte sich zwar dem politischen Dilettantismus und der Kurzsichtigkeit der Parteifunktionäre, aber indem sie ihre Verwaltungserfahrung, ihren Sachverstand und ihre Pflichttreue dem Regime zur Verfügung stellte, kaschierte sie die innenpolitische Scharlatanerie der obersten Reichsführung und machte das "vorläufig noch wohlgeordnete Chaos" erst möglich. Auf die Dauer konnte sie sich nicht der parasitären Zersetzung des traditionellen Obrigkeitsstaates durch das nationalsozialistische System entziehen. Vor die Alternative gestellt, entweder als steriles, willenloses Werkzeug gebraucht zu werden, oder aber sich mit der Politik des Dritten Reiches zu identifizieren und dadurch erst recht die eigene Stellung zu untergraben, verlor das Beamtentum zunehmend seinen Einfluss. Die Geschichte des Beamtentums im Dritten Reich zeigt, dass die Idee des Staatsdieners pervertiert wird, wenn sie sich nicht auf ein verfassungsmäßiges Gemeinwesen mit einer offenen politischen Willensbildung bezieht.
Beamtentum im Dritten Reich