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Die Vorstellung von einem Rechtsautomaten, der den Menschen von der Richterbank absetzen könnte, findet sich bereits in der frühen Neuzeit. Heute – im sog. digitalen Zeitalter – ist das Thema so präsent wie nie. Während frühere Vorstellungen allerdings reine Fantasiebilder waren, scheinen die bemerkenswerten Fortschritte in der Computertechnik der letzten Jahrzehnte zu suggerieren, der Roboterrichter sei nur eine Frage der Zeit.
Diogo Sasdelli verfolgt die Frage, ob es überhaupt möglich ist, die richterliche Tätigkeit mithilfe des Einsatzes von Maschinen zu automatisieren, von einem theoretisch-philosophischen Standpunkt aus. In einem ausführlichen ersten Teil werden zunächst die normenlogischen Voraussetzungen untersucht: Auf Grund der Äquivalenz zwischen terminierenden Maschinen und logischen Kalkülen und weil die Entscheidung eines Rechtsfalles mit der Herleitung von Normen aus anderen Normen zu tun hat, ist die Möglichkeit des Roboterrichters quasi gleichbedeutend mit der Möglichkeit eines (sinnvollen) Kalküls der Normenlogik. Im zweiten Teil erörtert Sasdelli die rechtstheoretischen Voraussetzungen für die Möglichkeit des Roboterrichters, nämlich die semiotische Auffassung des Normbegriffs und die Kalkülisierbarkeit des Rechts.
Die immer effizienter werdende Anwendung kybernetischer Methoden im Rechtswesen, die den Beginn einer umfassenden Transformation des Rechtsverständnisses und des Rechtsdenkens darstellt, muss sich ihrer Grenzen bewusst sein: Es muss klar bestimmt werden, welche Bereiche sich am besten für eine Automatisierung eignen und welche nicht.